GEGEN STADIONVERBOTE
BBR02Matze | 08.12.2006 74 1
Anfang der 90er Jahre wurde das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS) verfasst. Die damalige Arbeitsgruppe bestand aus: Deutscher Fußballbund, Deutscher Sportbund, Deutscher Städtetag, Innenministerkonferenz, Jugendministerkonferenz, Sportministerkonferenz, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium für Frauen und Jugend. Das Konzept sollte, unter anderem für Fußballspiele, einen Rahmen vorgeben, der einen „friedlicheren“ Ablauf der Veranstaltungen gewährleistet. Im NKSS wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Gewalt in und um Stadien eindämmen sollen. So wurde auch die Möglichkeit geschaffen, bundesweite Stadionverbote verhängen zu können.
Schon vorher gab es für die Vereine natürlich die Handhabe, ein so genanntes „örtliches Stadionverbot“ zu verhängen. Grundsätzlich wird dieses örtliche Stadionverbot nach Verstößen gegen die jeweilige Stadionordnung durch den entsprechenden Verein ausgesprochen. Da sich die Vereine in diesem Fall auf Ihr Hausrecht beziehen, kann das örtliche Stadionverbot theoretisch von einem Spiel bis zu lebenslang betragen. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich die Vereine größtenteils an die Richtlinien des DFB halten und die Dauer des örtlichen Stadionverbots über eine Spanne von drei bis zwölf Monaten festlegen.
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